

Hier haben wir eine Wärmebrücke, die bei einer vorgegebenen Geometrie einen genau definierten Wärmebrückenbeiwert Ψ aufweist.
Für den ungestörten Bereich (den Bereich, der keine Beeinflussung des Wärmestroms durch angrenzende Bauteile aufweist) gilt:
– U1: U-Wert, der in der Wärmebedarfsberechnung als U-Wert der Außenwand angesetzt ist (in diesem Beispiel: 0,1331 W/m²K)
– U2: U-Wert, der in der Wärmebedarfsberechnung als U-Wert der Bodenplatte angesetzt ist (in diesem Beispiel: 0,1392 W/m²K)
Diese Geometrie setzt voraus, dass in der Wärmebedarfsberechnung der ungestörte U-Wert, der für die Bodenplatte angesetzt ist, bis zur Unterkante der Bodenplatte reicht.

Vermaßung und Bezugslängen der U-Werte stimmen überein. Eine Anpassung der Bezugslängen der U-Werte ist nicht nötig.
Rechnet man nun aber in der Wärmebedarfsberechnung nach den EnEV-Vorschriften, wird die Stahlbetonplatte in diesem Beispiel für die Bezugslänge des U-Wertes der Bodenplatte rechnerisch nicht berücksichtigt.
Die Außenwand wird nur noch bis Unterkante Dämmschicht gerechnet. Ihre Höhe verringert sich damit um 26 cm. Die Gesamtfläche der Außenwand wird für die Wärmebedarfsberechnung entsprechend geringer.

Vermaßung und Bezugslängen der U-Werte stimmen nun nicht mehr überein. Sie differieren um die Stärke der Bodenplatte (26 cm). Dadurch ergibt sich in der Wärmebedarfsberechnung ein falsches Ergebnis. Die Bezugslängen der U-Werte müssen angepasst werden.
Der rechnerische Energiebedarf des gesamten Gebäudes ändert sich. Würde man die in der Wärmebrückenberechnung angesetzten Bezugslängen der U-Werte nicht anpassen, entstünde hier ein Fehler.

Durch Anpassung der Bezugslängen der U-Werte (hier -26 cm bei U1) wird ein falsches Ergebnis der Wärmebedarfsberechnung vermieden. Vermaßung und Bezugslänge der U-Werte stimmen wieder überein.
Betrachten wir die Sache einmal rechnerisch durch Einsetzen der Werte in die Formel
ψ = L2D – (Σ Ui*lI*Fxi)
oder hier konkret:
ψ = L2D – (U1*l1*Fx1+ U2*l2*Fx2)
Fall 1:
Wir haben im vorliegenden Beispiel die folgenden Größen:
L2D = 0,6553
U1 = 0,1331 W/m²K
l1 = 1,96 m
Fx1 = 1
U2 = 0,1827 W/m²K
l2 = 2,0493 m
Fx2 = 0,6
Daraus ergibt sich Ψ = 0,1697 W/mK
Fall 2:
Wenn wir nun die Bezugslängen der U-Werte um die Stärke der Bodenplatte ändern, sieht es so aus:
L2D = 0,6553
U1 = 0,1331 W/m²K
l1 = 1,96 m – 0,26 m = 1,70 m
Fx1 = 1
U2 = 0,1827 W/m²K
l2 = 2,0493 m
Fx2 = 0,6
Daraus ergibt sich Ψ = – 0,2044 W/mK
Dieser Wert ist deutlich schlechter als der nicht geänderte Ψ-Wert und trägt damit der Tatsache Rechnung, daß eine im Vergleich zum Ausgangsfall kleinere Wandfläche weniger Energieverluste verursacht.