Posted on: Mai 2, 2020 Posted by: Jörg Gerl Comments: 0

Stand: 02.05.2020

Die rechnerische Berücksichtigung von Wärmebrücken in einer Energiebedarfsberechnung (beispielsweise eines Nachweises nach Energieeinsparverordnung – EnEV) ist europaweit vorgeschrieben (Quelle: EU-Gebäuderichtlinie, EBPD 2018, Anhang 1, Absatz 3a, Punkt V).

Die EU-Mitgliedsländer haben die EU-Gebäuderichtlinie in das jeweilige nationale Recht übernommen. In Deutschland sind die europäischen Vorgaben in der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung umgesetzt und als Rahmenbedingung vorgeschrieben.

Rechnerischer Nachweis in der Energieeinsparverordnung (EnEV):

Derzeit gibt es in der Energieeinsparverordnung drei Möglichkeiten, Wärmebrücken rechnerisch zu berücksichtigen:

1. Die Verwendung des Pauschalwertes von 0,1 W/m²K.

Diese Methode ist einfach und schnell. Daher ist sie die derzeit in den meisten Fällen genutzte Möglichkeit. Allerdings liegen die Ergebnisse hier rechnerisch grundsätzlich auf der schlechteren Seite; der Energieverbrauch des Gebäudes ist rechnerisch höher als in der Realität. Das führt gerade bei energetisch hocheffizienten Gebäuden (Passivhäusern, energetischen Sanierungen im Bestand und allgemein nZEB im Sinne der EPBD) zu Problemen bei der Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte. Der rechnerische Nachweis ist oft nur unter Einbau größerer Dämmstärken für bessere U-Werte in der Fläche zu erbringen.

2. Die Verwendung des verbesserten Pauschalwertes von 0,05 W/m²K.

Diese Methode erfordert die Erstellung eines sogenannten Gleichwertigkeitsnachweises unter Zuhilfenahme entsprechender Berechnungsprogramme. Der verbesserte Pauschalwert führt zu besseren Ergebnissen bei der Energiebedarfsberechnung, schöpft aber das Potential, das ein detaillierter Wärmebrückennachweis (siehe 3.) bietet, nicht aus. Der Aufwand, einen Gleichwertigkeitsnachweis zu erstellen, kann jedoch demjenigen der Erstellung eines detaillierten Wärmebrückennachweises nahekommen.

3. Die Verwendung eines detaillierten Wärmebrückennachweises.

Der dafür nötige Planungsaufwand ist erheblich und verursacht für den Planer und den Bauherrn entsprechende Kosten. Zunächst müssen alle potentiellen Wärmebrücken und deren jeweilige Gesamtlänge für das konkrete Gebäudes ermittelt werden. Dann wird mit spezieller Wärmebrückenberechnungssoftware für jede einzelne Wärmebrücke der Wärmebrückenbeiwert Ψ (Psi) berechnet.
Aus diesen Ψ-Werten kann anschließend ein gebäudespezifischer Wärmebrückenkorrekturwert ΔUWB ermittelt werden.

Der große Vorteil der Verwendung eines detaillierten Wärmebrückennachweises besteht in einer realitätsnahen Abbildung der durch die vorhandenen Wärmebrücken tatsächlich verursachten Wärmeverluste.
Dadurch können in der EnEV festgelegten Grenzwerte für den Energiebedarf auch durch Optimierung der Wärmebrücken und nicht nur durch Verbesserung der Dämmung in den Flächen der Gebäudehülle (Wände, Dächer, Fenster etc.) eingehalten werden.
Auch KfW, das Passivhausinstitut und andere Institutionen geben Grenzwerte zum Gebäudeenergiebedarf vor, die mit einem detaillierten Wärmemebrückennachweis wesentlich leichter nachzuweisen sind.
Bessere Planung führt auch hier zu einer erheblichen Baukostenreduzierung.

Hier wird es nach Inkrafttreten des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch einige Änderungen geben. Diese werde ich in zukünftigen Aktualisierungen dieses Skripts einarbeiten.

Der für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in einer Energiebedarfsberechnung zu erbringende rechnerische Nachweis basiert zum größten Teil auf der EnEV. Unterschiede im Detail sind dem Infoblatt KfW-Wärmebrückenbewertung (Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels 11/2015) und den entsprechenden FAQ der KfW zu entnehmen.

Im Folgenden finden Sie verschiedene Blogbeiträge zum Thema „detaillierter Wärmebrückennachweis“:

01 Detaillierter Wärmebrückennachweis

02 Hilfsmittel detaillierter Wärmebrückennachweis

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